Rechtliches

Physiotherapeut (folgend "Ich"): Andreas Sperl, BSc MSc
Praxisname: Andreas Sperl, BSc MSc | Sportphysiotherapie
Adresse: Kaiserstraße 72/5, 1070 Wien, Österreich
Telefon: +43 699 123 94 92 8
E-Mail: office@sportphysio-sperl.at
Internet: www.sportphysio-sperl.at

Berufsbezeichnung: Physiotherapeut (Bachelor of Science, erworben in Österreich, 2011)
Zuständiger Berufsverband: Physio Austria, Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs
Aufsichtsbehörde: Prüfung der Berufsberechtigung und hygienische Aufsicht durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
(7., Hermanngasse 24-26, +43 1 4000-07000, post@mba06.wien.gv.at)


Registrierung nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG):

Ausstellende Behörde: Gesundheit Österreich GmbH
Registrierungsbehörden: Gesundheit Österreich GmbH und Bundesarbeitskammer
Datum der Ausstellung: 29. August 2018
Eintragsnummer: 18-GBR-011447

Die Meldung zur Freiberuflichkeit erfolgte bei der MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Fachbereich Aufsicht und Qualitätssicherung). Die Tätigkeit unterliegt dem MTD-Gesetz (BGBINr. 460/1992 in der geltenden Fassung).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB)

Worauf müssen Sie vor Therapiebeginn achten?

Ärztliche Verordnung

Für Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose und
  • „10x 45min Physiotherapie einzeln“ als verordnete Maßnahme beinhalten.

Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Therapiekosten. Dazu benötigen Sie je nach Krankenversicherung eine chefärztliche Bewilligung der ärztlichen Verordnung vor Therapiebeginn.
Bewilligungsfrei: ÖGK & BVAEB
Bewilligungspflichtig: SVS & KFA


Wie ist der Ablauf?

Persönliche Einzelbetreuung

Ich stehe für die Dauer der Therapie ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihr Ansprechpartnerin organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit mir vereinbaren Sie Fragen wie:

  • Wohin? (Behandlungsziel)
  • Was? (Maßnahmen der Behandlung)
  • Wann? (Behandlungstermine)
  • Wie lange? (Behandlungsdauer)
  • Wie häufig? (Behandlungsfrequenz)
  • Bis wann? (Behandlungsumfang)
  • Wie viel? (Kosten der Behandlung)

Ihre Behandlung

Meine Leistungen setzen sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
  • Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.

Grundsätze der Behandlung

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung des MTD-Gesetzes.

Wissenschaft: Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit dem/der verordnenden Ärzt:in als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

Dokumentation

Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten sind auf www.sportphysio-sperl.at ersichtlich.

Zahlungsmodus

Ich stelle Ihnen am Ende der Therapieserie eine Rechnung über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Zahlungsmöglichkeiten:

  • Banküberweisung
  • Barzahlung
  • Kartenzahlung

Zahlungsverzug

Der Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.
Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die

  • erste Mahnung auf €40,00
  • für die zweite Mahnung auf €80,00
  • und für die dritte Mahnung auf €120,00.
Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ich bin Begleiter auf Ihrem persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich.

Habe ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar ist, werde ich Sie darauf ansprechen und wir versuchen eine Lösung zu finden.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Ich ersuche Sie Termine spätestens 24 Stunden im Vorhinein abzusagen. Bei kurzfristigeren bzw. ausbleibendem Absagen behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen.

Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung und ggf. chefärztliche Bewilligung.

Die Behandlung endet üblicherweise im gemeinsamen Einvernehmen, das kann auch vor Absolvierung sämtlicher verordneter Einheiten sein. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesonders zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt, nicht notwendig ist oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus oder Terminvereinbarungen nicht einhalten oder eingehalten haben. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Wie suchen Sie um Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und die bezahlte Rechnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto in Höhe des Tarifs gemäß Rahmenvertrages (Auskunft über die Rückerstattungshöhe auf Anfrage bei mir bzw. Ihrer Krankenversicherung).